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Wie schon bei der Projekteröffnung nahmen an der Veranstaltung neben den Vertretern der Zielländer und des BMU/ UBA Experten der Internationalen Flusskommission (IKSD, IKSR) teil. Die Erfahrungsberichte der Kollegen fanden besonderen Anklang.
Im Rahmen der IST- Standerfassung wurde deutlich, dass die Warn- und Alarmsysteme der Zielländer deutliche Unterschiede aber auch viele Gemeinsamkeiten aufweisen. In allen drei Ländern sind die Aufgaben im Bereich der Störfallvorsorge zwischen den Umwelt- und Zivilschutzbehörden (EMERCOM) aufgeteilt. Während die Notfallzentralen und die Reaktionszentren dem EMERCOM zugeordnet sind, obliegen die Aufgaben der Betriebsüberwachung, der Alarmauslösung bei Gewässerverschmutzungen und des Gewässermonitoring den Umweltbehörden. Litauen hat die EU- Gesetzgebung bereits in nationale Gesetze überführt. Der anlagenbezogene Gewässerschutz ist hier im Umweltministerium und den nachgeordneten Umweltinspektionen angesiedelt. Das Umweltministerium verfügt über eine Alarmzentrale, welche über eigene Einsatzkräfte (z.B. Laborkapazitäten etc.) verfügt, jedoch im Alarmfall eng mit dem Department für Zivilschutz des Verteidigungsministeriums zusammenarbeitet. Die Gefahrenabwehrmaßnahmen werden dann von Letzterem eingeleitet und koordiniert.
Das weißrussische System ist ähnlich, wobei hier die Überwachungs- und Alarmierungsfunktionen dem Republikanischen Zentrum für Radioaktivitätskontrolle und Monitoring obliegen, welches dem Ministerium für Naturressourcen und Umweltschutz nachgeordnet ist. Die Gefahrenabwehr nimmt Notfallzentrale des EMERCOM wahr.
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Unbefriedigend ist der Kenntnisstand bezüglich der Russischen Föderation (Gebiet Kaliningrad), auf welches ca. 3 % des Einzugsgebietes entfallen. Grundsätzlich besteht hier auch die beschriebene Zweiteilung, wobei sich hier die Kompetenzzuordnung aufgrund tief greifender Umstrukturierungen in den Umweltverwaltungen seit Anfang 2004 derzeit noch nicht befriedigend erhoben werden konnte ist.
Große Unterschiede bestehen hinsichtlich der Alarmkriterien und er Erfassung des Störfallpotentials. Litauen hat in Hinblick auf die Erfassung des industriellen Störfallpotentials die EU- Anforderungen weitgehend umgesetzt und verfügt über ein Kataster von Betrieben, die den Kategorien I und II gemäß SEVESO- Richtlinie bzw. der IVU- Richtlinie entsprechen. Aufgrund der Landesspezifika wurde eine 3. Kategorie kleinerer Betriebe in das Kataster aufgenommen. In Weißrussland sollen ähnliche Datenbestände existieren, die allerdings aufgrund innerstaatlicher Regelungen derzeit für das Projekt nicht verfügbar sind.
Deutliche Unterschiede bestehen bezüglich der Alarmkriterien. In allen drei Ländern basieren die vorhandenen Alarmkriterien auf dem Immissionsansatz, d.h. bei der Überschreitung von bestimmten Schadstoffgehalten im Gewässer wird Alarm ausgelöst. In Weißrussland und Russland werden die Kriterien auf den so genannten PDK ermittelt, d.h. die auf der Basis von Hintergrundgehalten PDK werden mit Faktoren versehen. Litauen verwendet PDK- unabhängige Alarmkriterien.
Eine besondere Herausforderung für die weitere Arbeit, wird es sein, die verschiedenen Warn- uns Alarmsysteme der Zielländer im Rahmen eines internationalen Warn- und Alarmplanes zu harmonisieren. Positiv hervorzuheben sind hier bereits laufende bilaterale Abstimmungen hinsichtlich des gegenseitigen Informationsaustausches zwischen Litauen und Weißrussland. Ähnliche Ansätze existieren auch zwischen Litauen und dem Kaliningrader Gebiet.
Im Rahmen der Projektlenkungsgruppensitzung wurde angeregt, eine ständige internationale Arbeitsgruppe einzurichten, deren Aufgabe die zukünftige Überwachung und Auswertung des Internationalen Warn- und Alarmplanes Neman (IWAN) sein wird, und einen Mandatsentwurf für diese zu erstellen.
Ausblick
Parallel zum BMU- Projekt wird derzeit, unterstützt durch die Schwedische EPA eine trilaterale Vereinbarung zum Schutz des Neman vorbereitet. Der Internationalen Warn- und Alarmplanes Neman ist als ein wesentlicher Baustein im Rahmen dieser Vereinbarung zu sehen. Die Kompatibilität und Verzahnung der parallelen Aktivitäten zu koordinieren wird eine wichtige Aufgabe der ständigen Arbeitsgruppe sein.
Als nächste konkrete Projektaktivitäten wurden im Rahmen der Projektlenkungsgruppensitzung folgende besprochen:
- Informationsbesuch bei den europäischen Flusskomissionen
- Entwurf eines Alarmplanes
- Vorschläge für das Netz der Internationalen Warn- und Alarmzentralen
- Vorbereitung von Alarmübungen
Fotos Seminare |
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